Ziel
Die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, befähigt die Schülerinnen und Schüler als Erzieherin/ Erzieher in Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie in sonderpädagogischen Tätigkeitsfeldern zu arbeiten.
Mögliche Arbeitsfelder für Erzieherinnen und Erzieher sind z. B.
- Kindertageseinrichtungen
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Einrichtungen der Jugendarbeit
- Ganztags- und Förderschulen
- integrative Kindertagesstätten
Die Ausbildung zur „staatlich anerkannten Erzieherin“/ zum „staatlich anerkannten Erzieher“ findet in Kooperation zwischen Schule und Ausbildungsstätte statt. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Schule.
Formen und Dauer der Ausbildung
Wir bieten drei verschiedene Formen der Ausbildung an:
- Vollzeit
- reguläre Teilzeit
- berufsbegleitende Teilzeit
Die Ausbildung dauert in Form von Vollzeitunterricht drei Schuljahre. In den ersten beiden Schuljahren findet eine vorwiegend theoretische Ausbildung in Vollzeitunterricht statt. Im dritten Jahr erfolgt eine durch die Fachschule gelenkte fachpraktische Ausbildung (Berufspraktikum), die innerhalb von einem bzw. zwei Schuljahren abgeschlossen werden kann.
Bei der Ausbildung in Form der regulären Teilzeit dauert der schulische Teil der Ausbildung drei Jahre. Danach schließt sich die fachpraktische Ausbildung (Berufspraktikum) an, die ebenfalls innerhalb von einem bzw. zwei Schuljahren abgeschlossen werden kann.
Die Schülerinnen / die Schüler besuchen an zwei Tagen pro Woche die Schule mit 16 Unterrichtsstunden. Zusätzlich zu dem Besuch des Unterrichts sind wöchentlich fünf Stunden Selbstlernzeit vorgesehen mit zwei Präsenzsamstagen pro Schuljahr.
Die berufsbegleitende Teilzeit dauert insgesamt drei Schuljahre. Der schulische Ausbildungsabschnitt und das Berufspraktikum erfolgen integriert. Der Unterricht findet derzeit an zwei Tagen pro Woche statt und umfasst pro Woche 16 Unterrichtsstunden. Zusätzlich sind wie bei der regulären Teilzeitform 5 Stunden Selbstlernzeit pro Woche vorgesehen mit zwei Präsenzsamstagen pro Schuljahr.
Aufnahmevoraussetzungen
1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
a) eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin zum Sozialassistenten oder
b) eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis oder
c) eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
d) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
e) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind
2. oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
Die Schulbehörde entscheidet über Ausnahmen bei den Aufnahmevoraussetzungen, z. B. über die Anerkennung gleichwertiger Bildungsabschlüsse.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Bei der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung ist ab dem ersten Schultag ein hauptberufliches Arbeitsverhältnis in der sozialpädagogischen Einrichtung mit einer mindestens hälftigen regulären wöchentlichen Arbeitszeit nachzuweisen.
Unterricht in Modulen
Der Unterricht in der Fachschule erfolgt in Modulen, die sich auf berufliche Arbeitsfelder beziehen und einzeln geprüft und zertifiziert werden.
Praktika
Die Schülerinnen und Schüler der Voll- und regulären Teilzeitausbildung haben im schulischen Ausbildungsabschnitt unter Anleitung der Fachschule mindestens 2 Blockpraktika von jeweils 6 Wochen Dauer in unterschiedlichen Arbeitsfeldern abzuleisten. In der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung beträgt die Dauer der Praktika insgesamt 120 Stunden. Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden. Die zeitliche Verteilung und Organisation regelt die Fachschule. Die Wahl der Praktikumsstelle bedarf der Zustimmung der Fachschule.
Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss des schulischen und fachpraktischen Ausbildungsabschnitts (Berufspraktikum) führt zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ / zum „staatlich anerkannten Erzieher“.
Gleichzeitig ist der erfolgreiche Abschluss der Fachschule nach §11 Abs. 7 Satz 6 des Schulgesetzes der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
Ihre Ansprechpartnerin:
Studiendirektorin Marion Doll
Telefon: 02641 9464-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bei Fragen zu Bewerbungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat >>>
Weitere Informationen und Dokumente zum Bildungsgang >>> NEU 02.05.2023
Zum Film >>> Die Erzieher:innen-Ausbildung an der BBS. Viele Wege – viele Chancen.
Unser Faltblatt für die Fachschule Erzieher (PDF):
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