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Trinkwasser: Gesamte Grafschaft betroffen

06.09.2014

Betroffen sind seit Freitag folgende Stadtteile und Orte: die gesamte Gemeinde Grafschaft sowie, wie bisher, Bad Neuenahr, Heppingen, Heimersheim, Gimmigen, Kirchdaun, Lohrsdorf, Köhler Hof, Ehlingen und Green.

 

Die Vorsichtsmaßnahmen wegen der Trinkwasserverunreinigung werden auf die gesamte Gemeinde Grafschaft ausgeweitet. Der Grund sind neue Laborergebnisse, die die Kreisverwaltung Ahrweiler am Freitag (5. September) erhalten hat. Damit sind mittlerweile sämtliche Orte der Gemeinde Grafschaft betroffen, nicht nur wie bisher Birresdorf, Leimersdorf, Nierendorf und Niederich. Bei der Verunreinigung in den östlichen Stadtteilen von Bad Neuenahr-Ahrweiler gebe es keine Veränderung der betroffenen Stadtteile, so die Kreisverwaltung in einer Pressemeldung.
Das bedeutet: In der gesamten Grafschaft darf das Trinkwasser in den nächsten Tagen nur in abgekochtem Zustand zum Trinken, für die Mundhygiene und zur Nahrungszubereitung verwendet werden. Sobald diese Vorsichtsmaßnahme beendet werden kann, informiert die Kreisverwaltung die Bevölkerung umgehend.

Das Trinkwasser werde bis auf Weiteres gechlort, um mögliche Bakterien abzutöten.

Das Chloren, das sich in Geruch und Geschmack bemerkbar machen könne, entspreche den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, diene dem Schutz der Verbraucher und sei gesundheitlich unbedenklich.

Die Trinkwasserverunreinigung werde mit den Schutzmaßnahmen - Chlorung durch die Trinkwasserwerke und Abkochen durch die Verbraucher - angegangen. Die Ursache für die gefundenen E-coli-Bakterien sei noch nicht geklärt. An allen Entnahmestellen - Hochbehältern, Leitungsnetzen und bei Endverbrauchern - würden täglich Proben entnommen, die anschließend analysiert würden, so die Kreisverwaltung weiter.

Beim Abkochen des Trinkwassers sei folgendes zu beachten: Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen lassen, am einfachsten mit einem Wasserkocher, und dann langsam mindestens zehn Minuten abkühlen lassen. Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden. Zum Duschen, für die Toilettenspülung und andere Zwecke sei das Leitungswasser ohne Einschränkungen nutzbar.

Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler - Wilhelmstraße 24-30 - 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler - Telefon 02641 - 975 0

 

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