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Jugendliche im Karneval:

Veranstalter und Eltern in der Pflicht

Alkohol unter 14 Jahren komplett verboten, unter 16 nur in Begleitung – Jugendschutzgesetz beachten - Den Heimweg regeln

Kinder und Jugendliche müssen an Karneval besonders geschützt werden. Denn Froh- und Leichtsinn sind in den närrischen Tagen oft eng verwandt. Vor der heißen Phase der närrischen Session gibt das Jugendamt der Kreisverwaltung Ahrweiler gemeinsam mit den Einrichtungen und Ansprechpartnern für den Jugendschutz einige Hinweise.

Weiterlesen >>> Kreisverwaltung Ahrweiler >>>

 

 

Unsere Broschüre

Unser Bildungsangebot.

Zum Öffnen Bild anklicken. PDF 3,2 MB 

 

titel broschuere 2019

3. Auflage, Februar 2019

 

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Berufsbildende Schule
des Landkreises Ahrweiler

Kreuzstraße 120

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefon: 02641 9464-0

E-Mail: buero@bbs-ahrweiler.de

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