Update 30.10.2024
Der Raucherbereich wird aufgrund der Bauarbeiten vorübergehend verlegt.
Bitte beachten Sie die Markierungen.
Rauchen ist tödlich!
Das Rauchen auf dem Schulgelände (innerhalb der roten Fläche!) ist seit 2008 (!!!) gesetzlich verboten!
Des Weiteren ist das Rauchen für Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten.
Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen sich auf den ausgewiesenen Raucherbereich beschränken!
Bitte entsorgen Sie die Zigarettenstummel in die bereitstehenden Behälter.
Bitte denken Sie an Ihre Gesundheit!
Rauchfrei.info >>>
Das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007
§1 Zweck des Gesetzes, rauchfreie Einrichtungen
(1) Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung) in den in den nachfolgenden Bestimmungen genannten Einrichtungen.
(2) Für Einrichtungen, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes rauchfrei sind, besteht ein Rauchverbot für alle Personen, die sich dort aufhalten, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen sind.
Hierzu gehören im Besonderen die Schulen!