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Eine Ausbildungsstelle für das Lehramt der Fachlehrerin/des Fachlehrers (m/w/d) an Berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz, Fachrichtung Metalltechnik >>> Zum Stellenangebot >>>

Bitte denken Sie an Ihre Gesundheit!

Rauchen ist tödlich!

Das Rauchen auf dem Schulgelände (innerhalb der roten Fläche!) ist seit 2008 (!!!) gesetzlich verboten!

Des Weiteren ist das Rauchen für Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten.

Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen sich auf den ausgewiesenen Raucherbereich beschränken!

Bitte entsorgen Sie die Zigarettenstummel in die bereitstehenden Behälter.

rauchfrei 23

Bitte denken Sie an Ihre Gesundheit!

Rauchfrei.info >>>

 

Das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007

§1 Zweck des Gesetzes, rauchfreie Einrichtungen

(1) Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung) in den in den nachfolgenden Bestimmungen genannten Einrichtungen.

(2) Für Einrichtungen, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes rauchfrei sind, besteht ein Rauchverbot für alle Personen, die sich dort aufhalten, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen sind.

Hierzu gehören im Besonderen die Schulen!

Zum Gesetz >>> PDF >>>

 

Unsere Broschüre

Unser Bildungsangebot.

Zum Öffnen Bild anklicken. PDF 3,2 MB 

 

titel broschuere 2019

3. Auflage, Februar 2019

 

Kontakt

Berufsbildende Schule
des Landkreises Ahrweiler

Kreuzstraße 120

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefon: 02641 9464-0

E-Mail: buero@bbs-ahrweiler.de

> Unser Sekretariat <

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